Medieninhaber, Herausgeber & Eigentümer: Good Life – Förderverein für Gesundheit, Wohlbefinden sowie Volksbildung
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Rechte an den Inhalten des Onlineangebotes:
Alle Rechte am Text liegen bei Good Life – Förderverein für Gesundheit, Wohlbefinden sowie Volksbildung.
Unerlaubte Vervielfältigung ist unter Berufung auf das Urheberrecht untersagt.
AGB
§ 1 Vereins Veranstaltungen
Eine Teilnahme an Veranstaltungen (ausgenommen wenn öffentlich gekennzeichnet) ist nur als Vereinsmitglied und entsprechender Anmeldung und der schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter möglich.
§ 1.1 Absage der Teilnahme durch ein Mitglied (Stornobedingungen)
Das Mitglied kann die Teilnahme an einer Veranstaltung bis zu vier Wochen vor ihrem Beginn ohne Kosten absagen. Bei einer schriftlichen Absage zwischen vier und bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung, wird die Anzahlung einbehalten bzw. 50% der Kursgebühr fällig. Bei einer Absage mit einer Frist von weniger als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung fällt die volle Gebühr für die Veranstaltung an, ebenso bei Nichterscheinen des Mitglieds ohne vorherige Absage; die Gebühren für die Veranstaltung sind dann in voller Höhe zu zahlen.
Das Mitglied ist berechtigt, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, der rechtzeitig vor der Veranstaltung namentlich zu nennen ist. Dieser kann in besonderen Fällen bei berechtigtem Interesse die Teilnahme des Ersatzteilnehmers an der Veranstaltung ablehnen. In diesem Fall gilt der Ersatzteilnehmer als nicht vom Mitglied gestellt.
Die Absage und die Stellung eines Ersatzteilnehmers müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen.
§ 1.2 Verschiebung/Absage eines Termins seitens des Vereins:
Der Verein behält sich das Recht vor, Termine und Termintage aus wichtigen Gründen (z.B. Erkrankung des Dienstleisters, zu wenig Anmeldungen,…) zu verschieben bzw. zu stornieren. In diesem Fall kann kostenfrei umgebucht werden.
Der Leistungserbringer haftet nicht für eventuell entstandene Zusatzkosten (Anreise-, Quartierkosten, und dergleichen).
§ 2 Eigenverantwortung:
Jeder Teilnehmer übernimmt die volle Verantwortung für sich selbst und seine Handlungen für die gesamte Dauer der Veranstaltung.
Alle angewendeten Methoden ersetzen keinerlei ärztlich/psychotherapeutische Behandlung.
§ 3 Haftung
Der Leistungserbringer kann zu keinem Zeitpunkt, weder während des Termins, noch danach für Verletzungen oder Erkrankungen teilnehmender Personen haftbar gemacht werden. Weiters ist der Leistungserbringer von allen Haftungs-, Schadensersatz- und Genugtuungsansprüchen freigestellt, soweit dies gesetzlich möglich ist.
Bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) haftet Good life auch bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit, jedoch nur für vorhersehbare, vertragstypische Schäden und nicht über einen Betrag von € 50,00 hinaus.
Andere gesetzliche Haftungsgrundlagen bleiben unberührt.
Die Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten, die in den Schutzbereich des Vertrages einbezogen werden.
§ 4 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung in Kraft, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Haftungsausschluss
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